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Glossar

Das LMG Glossar

Abitur »
Abteilungen »
Beratungslehrer »
Berufsorientierungspass BO-Pass »
Berufswahl »
bewegliche Ferientage »
Brückentage »
E-Kurse »
Erweiterungskurse »
Fachkonferenz »
FOR »
FORQ »
Fachoberschulreife »
Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk »
Fachhochschulreife »
Ganztag »
G-Kurse »
Grundkurse Sek. 1 »
Grundkurse Sek. 2 »
GK »
Hauptschulabschluss Klasse 9 »
Hauptschulabschluss Klasse 10 »
HSA 9 »
HSA 10v
Inklusionv
Kiosk
Klassenpflegschaft »
kooperatives Lernen »
Lehrerkonferenz »
Leistungskurse »
LK »
Mensa »
OA – offenes Angebot »
Praktikum »
Räume »
Schülervertretung – SV »
Schulkonferenz »
Schulpflegschaft »
Selbstlernzentrum »
Sekundarstufe »
Standorte »
Sportstätten »

Abi / Abitur
Mit dem Abitur erlangt der Schüler, die Schülerin, die allgemeine Hochschulreife.
Das Abitur bezeichnet den höchsten deutschen Schulabschluss. Mit ihm wird der uneingeschränkte Zugangan zu einer europäischen Universität oder Hochschule nachgewiesen.

Abteilungen
Die Zuständigkeiten in der Schule sind nach Schülerjahren gegliedert, diese werden wiederum zu Abteilungen zusammengefasst.
Daraus ergeben sich die folgenden Zuständigkeiten: |Abteilung I: |Die Jahrgänge 5 bis 7| |Abteilung II: |Die Jahrgänge 8-bis 10| |Abteilung III: |Die Oberstufe Jahrgänge 11 bis 13|
Abteilungen »

Beratungslehrer
Die Beratungslehrer sind die Lehrer, vor allem die Schüler, aber auch die Eltern über den weiteren Schulischen Werdegang Ihres Kindes auf der Lise-Meitner-Gesamtschule beraten
Beratungslehrer »

Berufsorientierungspass BO-Pass
Der Berufsorientierungspass soll jeden Schüler begleiten und ihm helfen Entscheidungen sachgerecht zu treffen und seine Materialien zur Berufswahl zu strukturieren. Ausgegeben wird er Üblicherweise in Klasse 8 nach der Lebensplanungswoche.
Berufsorientierungspass »

Berufswahl
Die Berufswahl an der Lise-Meitner-Gesamtschule ist ein wichtiger Bestandteil der schulischen Ausbildung
sie beginnt spätestens in Klasse 8 und endet mit dem Schulabschluss.
Berufswahl »

bewegliche Ferientage
Über bewegliche Ferientage entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz.
in Nordrhein-Westphalen gibt es insgesamt vier bewegliche Ferientage. von diesen vier Tagen ist einer immer der Rosenmontag, die übrigen Tage kann jede Schulkonferenz frei verteilen.

Brückentage
Brückentage sind bewegliche Ferientage, die zwischen gesetzlichen Feier- oder Ferientagen liegen.
Über diese Brückentage entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz.

E-Kurse
Bezeichnet den Begriff des Erweiterungskurses. Ab dem 7. Schuljahr werden die Schüler und Schülerinnen auf zwei Anspruchsebenen unterrichtet. In Grundkursen und in Erweiterungskursen.
Weitere Infos »

Erweiterungskurse
Ab dem 7. Schuljahr werden die Schüler und Schülerinnen auf zwei Anspruchsebenen unterrichtet. In Grundkursen und in Erweiterungskursen.
Weitere Infos »

Fachkonferenz
Gremien der jeweiligen Fächer zur Abstimmung der Inhalte und Methoden. In den Fachkonferenzen sind die entsprechenden Fachlehrer vertreten sowie die von der Schulpflegschaft gewählten Eltern.
Fachkonferenz »

Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife wird manchmal auch Fachabitur genannt. Die Schüler und Schülerinnen erwerben es in der Regel nach Abschluss der 12. Klasse an der Gesamtschule oder dem Berufskolleg, der Fachoberschule bzw. der Berufsoberschule.

FOR
Bezeichnet die Abkürzung für den mittleren Schulabschluss, die der Fachoberschulreife.
Siehe Fachhochschulreife »

FORQ
Bezeichnet den mittleren Schulabschluss, die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk.
“Siehe Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk »”: ./index.php?article_id=68#FachoberschulreifeQ

Fachoberschulreife
Bezeichnet den mittleren Schulabschluss nach der Klasse 10. Die Schülerinnen und Schüler erlangen die Qualifikation eine Fachoberschule zu besuchen. Mit erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule (FOS) erlangen die Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife bzw. die allgemeinen Hochschulreife und können an Fachhochschulen bzw. an Universitäten studieren.
Schulabschlüsse und Mindestanforderungen »
Bildungsportal NRW »

Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk
Diese ermöglicht dem Schüler, der Schülerin den Zugang zur gymnasialen Oberstufe. Hier kann das Abitur gemacht werden.
Schulabschlüsse und Mindestanforderungen »

Ganztag
Die Lise-Meitner-Gesamtschule ist eine Ganztagsschule, das bedeutet, dass der Unterricht (in Abhängigkeit von der Jahrgangsstufe) bis nach 14:00 Uhr andauert.
Dazu gehört auch eine zuverlässige Versorgung ihres Kindes mit einem Mittagessen.
Außerdem haben die Schüler in der langen Mittagspause (OA) die Möglichkeit Spiele auszuleihen oder von den Einrichtungen (Selbstlernzentrum, …) der Schule Gebrauch zu machen.
Ganztag »

G-Kurse
Bezeichnet den Begriff des Grundkurses. Ab dem 7. Schuljahr werden die Schüler und Schülerinnen auf zwei Anspruchsebenen unterrichtet. In Grundkursen und in Erweiterungskursen.
Weitere Infos »

GK
Siehe Grundkurse (Sek. 2) »

Grundkurse (S1)
Ab dem 7. Schuljahr werden die Schüler und Schülerinnen auf zwei Anspruchsebenen unterrichtet. In Grundkursen und in Erweiterungskursen.
Weitere Infos »

Grundkurse (Sek. 2)
Bezeichnet die Abkürzung für die Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe (Sek. 2). Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, muss der Prüfling zwei Fächer als Leistungskurse (LK) und verschiedene andere Fächer als Grundkurse (GK) belegen. Die beiden Leistungskursfächer und zwei der Grundkursfächer bilden die vier Abiturfächer, in denen die Abiturprüfung ablegt wird.

Hauptschulabschluss Klasse 9
Bezeichnet die Abkürzung für den Hauptschulabschluss nach der Klasse 9.
Der Hauptschulabschluss gilt heute in Deutschland als Mindestvoraussetzung für eine Ausbildung.
Schulabschlüsse und Mindestanforderungen »

Hauptschulabschluss Klasse 10
Bezeichnet die Abkürzung für den Hauptschulabschluss nach der Klasse 10.
Der Hauptschulabschluss gilt heute in Deutschland als Mindestvoraussetzung für eine Ausbildung.
Schulabschlüsse und Mindestanforderungen »

HSA 9
Siehe Hauptschulabschluss Klasse 9 »

HSA 10
Siehe Hauptschulabschluss Klasse 10 »

Inklusion
Inklusion (lat. Einschluss) bedeutet gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen in allgemeinen Schulen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, das Schulsystem so zu gestalten, dass der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen zum Regelfall wird. Ab Sommer 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf inklusives Lernen. Jedoch haben die Eltern die Wahl, ihr behindertes Kind auf eine allgemeine Schule oder auf eine Förderschule zu schicken. Weitere Informationen zur Inklusion sind auf der Internetseite des Schulministeriums NRW zu finden.
Inklusion » zu http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/index.html

Kiosk
An beiden Standorten gibt es jeweils einen Kiosk. Belegte Brötchen, Salate, Snacks, Getränke und Vieles mehr können gekauft werden, um den kleinen Hunger zu stillen.
Öffnungszeiten folgen.

Klassenpflegschaft
Umfasst die Eltern aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. Jahrgangsstufe.
Jede Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende bzw. Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter.
Diese vertreten die Interessen der Klasse in der Schulpflegschaft.
Siehe Schulpflegschaft »

kooperatives Lernen
Kooperatives Lernen ist eine Lernmethode, die die Zusammenarbeit und Kooperation unter den Schülern stärken soll und so zu einem besseren Lernerfolg insgesamt beiträgt.
kooperatives Lernen »

Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz bezeichnet das Gremium, in dem die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule vertreten werden.
In diesem Gremium kommen regelmäßig alle Lehrerinnen und Lehrer zusammen, um über wichtige Schulangelegenheiten zu beraten. Die Abstimmung über diese Angelegenheiten findet aber letztendlich in der Schulkonferenz statt. Für die Schulkonferenz werden im Rahmen der Lehrerkonferenz 6 Vertreter der Lehreinnen und Lehrer gewählt.
Siehe Schulkonferenz »

Leistungskurse
Bezeichnet die Abkürzung für die Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe (Sek. 2). Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, muss der Prüfling zwei Fächer als Leistungskurse (LK) und verschiedene andere Fächer als Grundkurse (GK) belegen. Die beiden Leistungskursfächer und zwei der Grundkursfächer bilden die vier Abiturfächer, in denen die Abiturprüfung ablegt wird.

LK
Siehe Leistungskurse »

Mensa
Verstärkung für die Kids gibt es in der Mensa in der Ulmenstraße. Hier können die Schülerinnen und Schüler an Langtagen ein Mittagessen zu sich nehmen. Die Essensausgaben sind für die Jahrgänge unterschiedlich. Auch muss in der Regel für das regelmäßige essen in der Mensa ein Mensa-Abo erworben werden.
Öffnungszeiten folgen.

OA – offenes Angebot
Als Ganztagsschule hat die Lise-Meitner-Gesamtschule eine lange Mittagspause, in der die Schüler verschiedenen Tätigkeiten nachgehen können.
Die betreuten Angebote werden als offenes Angebot bezeichnet, dass die Schüler nach eignem Ermessen wählen können.
OA – offenes Angebot »

Praktikum
Die Schüler sollen bei uns an der Schule die Möglichkeit erhalten Berufe konkret kennenzulernen. Dazu erhalten sie zweimal die Gelegenheit. Diese Praktika finden statt in der Jahrgangsstufe 9 und 10.
Das Praktikum in der Jahrgangsstufe 9 ist verbindlich für alle Schüler und drei Wochen lang.
Das Praktikum in Klasse 10 ist vierzehntägig und freiwillig. es findet zur Hälfte in den Herbstferien und der Nachferienwoche statt.
Praktikum »

Räume
Der Fitnessraum befindet sich am Hauptstandort Lessingstraße. Hier können Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrerinnen und Lehrer ihre Fitness steigern und Muskeln trainieren.

Schülervertretung – SV
Die SV vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler unserer Schule.
Sie setzt sich zusammen aus allen Klassen-/Jahrgangssprecherinnen bzw. Klassen-/Jahrgangssprechern sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Diese beraten über wichtige Schulangelegenheiten. Die Abstimmung über diese Angelegenheiten findet aber letztendlich in der Schulkonferenz statt.
Dafür wählt die SV 6 Vertreterinnen und/oder Vertreter.
Siehe Schulkonferenz »

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule in dem Lehrer, Schüler und Eltern zusammenarbeiten und über grundsätzliche Angelegenheiten der Schule entscheiden.
Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus jeweils 6 gewählten Vertretern der Lehrer, Schüler und Eltern.
Geleitet wird die Schulkonferenz durch den Schulleiter, der aber selbst kein Stimmrecht hat. Bei Stimmengleichheit allerdings gibt seine Stimme den Ausschlag.

Schulpflegschaft
Vorsitzende und Stellvertreter der Klassenpflegschaften aller Klassen und Jahrgangsstufen bilden die Schulpflegschaft.
Dieses Gremium vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Die Abstimmung über diese Angelegenheiten findet aber letztendlich in der Schulkonferenz statt.
Die Schulpflegschaft wählt 6 Vertreter der Eltern für die Schulkonferenz und Vertreter für die verschiedenen Fachkonferenzen.
Siehe Schulkonferenz »

Selbstlernzentrum
Im Selbstlernzentrum –SLZ- können die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht in Ruhe arbeiten. Hier gibt es Computer mit Internetzugang und viele Bücher zum Ausleihen. An beiden Standorten existiert jeweils ein Selbstlernzentrum.

Sekundarstufe
Die Schullaufbahn eines Schülers unterteilt sich in zwei Teile zum einen die Primarstufe (Klassen 1 bis 4) und nach der Schulwahl die Sekundarstufe.
Diese unterteilt sich in die Klassen 5-10 Sekundarstufe I (Sek II)
und die Klassen 11-13 Sekundarstufe II (Sek II)

Standorte
Unsere Standorte sind in der Lessingstraße und Ulmenstraße. Den Hauptstandort in der Lessingstraße 3 bilden die Jahrgänge 8 – 13, unterteilt in Abteilung II (Klassen 8-10)und Abteilung III (Oberstufe). In der Ulmenstraße befindet sich die Abteilung I, wo die Jahrgänge 5 bis 7 unterrichtet werden.
Standorte »

Sportstätten
Die Schülerinnen und Schüler betreiben Sport in drei Sporthallen, in der Sporthalle Lessingstraße (Jg. 8-13), in der Sporthalle Ulmenstraße (Jg. 5-7) und in der Sporthalle Krefelder Straße (Jg. 8- 13). Weiterhin findet im Hallenbad Töppersee der Schwimmunterricht für die Klassen 5 bis 7 statt. Die Leichtathletikanlage OSC Rheinhausen wird zur Austragung des Sportfestes benutzt.