Lessingstr. 3 | ||
47226 Duisburg | ||
sekretariat[@]lmgrhl.de | ||
02065-689980 | ||
iServ » |
Ulmenstr. 38 | ||
47229 Duisburg | ||
sekretariat[@]lmgrhl.de | ||
02065-892020 | ||
iServ » |
Betreuungsangebot vom 11.1.-29.1.2021
Die Schulmail der Landesregierung ist eingetroffen, so dass wir Sie nun rechtsverbindlich informieren können:
Wir bieten ab Montag, dem 11.01.2020 am Standort Ulmenstraße für alle Kinder der Jahrgänge 5/6 und für Kinder mit Förderbedarf der SI eine Betreuung an.
Sie können diese in Anspruch nehmen, wenn Sie beruflich bedingt Ihr Kind nicht betreuen können.
Damit wir planen können, bitten wir sie um Voranmeldung unter der Mail klaus.stephan@lmgrhl.de oder im Sekretariat Lessingstraße ab Freitag, den 8.01.2021 von 9 – 12 Uhr (Nummer 02065 689980). Bitte füllen sie dazu das Dokument “Anmeldung zur Betreuung” aus. Sie können Ihrem Kind das Formular auch am 11.01. mitgeben. Bitte melden Sie Ihr Kind trotzdem telefonisch IM VORHINEIN an.
Das Anmeldeformular können Sie uns ebenfalls per Post oder per Fax zukommen lassen:
Per Post:
Lise-Meitner-Gesamtschule
Sekretariat
Lessingstr. 3
47226 Duisburg
Per Fax: 02065/6899850
Per Mail: sekretariat@lmgrhl.de
…oder geben Sie es Ihrem Kind am Montag mit!
(Auszug aus der Schulmail Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW))
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
Der Unterricht wird ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten auch für alle Abschlussklassen.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Die LMG bietet ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der
Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das
Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw.
Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.
Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der
Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.
Ausnahmen
Zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2: Hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.
Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen.
Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie
über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.