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(Lt. APO – S I, Stand: 2013)
Die Gesamtschule vermittelt drei verschiedene Abschlüsse und eine zusätzliche Berechtigung, die jeweils an bestimmte Leistungen in bestimmten Fächern und an den Besuch bestimmter Erweiterungskurse gebunden sind.
Nach erfolgreicher Arbeit im Jahrgang … | … ist dieser Abschluss möglich:* | |
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9 | Hauptschulabschluss (= nach Klasse 9) | Er ist Voraussetzung für den Besuch der Klasse 10. |
10 | Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss -nach Klasse 10 |
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10 | Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife – | |
10 | Sekundarabschluss I- Fachoberschulreife -mit zusätzlichem „Qualifikationsvermerk“ | Der „Qualifikationsvermerk“ erteilt die Berechtigung z.B. zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. |
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO – S I) legt bestimmte Mindestanforderungen fest, die für die genannten Abschlüsse erreicht werden müssen. Diese werden erfahrungsgemäß deutlich übertroffen.
Auskunft erteilt der Beratungslehrer für die Jahrgangsstufen 8-10.
Abschluss: | Mindestanforderungen: | |
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Hauptschulabschluss 9 (HSA/ HSA 9 ) | Note „ausreichend“ in allen Fächern – unabhängig vom Besuch bestimmter Grund-/ Erweiterungskurse | |
Hauptschulabschluss nach Klasse 10(HSA 10) | Note „ausreichend“ in allen Fächern – unabhängig vom Besuch bestimmter Grund-/ Erweiterungskurse | |
Fachoberschulreife(FOR) |
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Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk(zum Besuch der Einführungsphaseder gymnasialen Oberstufe) (FOR-Q) |
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