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Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.
Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer sind zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz der Schulen mit einer Sekundarstufe vertreten (Drittelparität).
Die Schulkonferenz kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine höhere Mitgliederzahl beschließen, als das Schulgesetz es vorsieht. Das Verhältnis der Zahlen der Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter muss jedoch gewahrt bleiben […].
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/ABC%20der%20Elternmitwirkung%20Stand%2019.10.2019.pdf (09.2020)