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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz – Schule machen

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.

Was ist eine Drittelparität?

Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer sind zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz der Schulen mit einer Sekundarstufe vertreten (Drittelparität).

Die Schulkonferenz hat

  • 6 Mitglieder an Schulen mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern,
  • 12 Mitglieder an Berufskollegs,
  • 12 Mitglieder an Schulen mit bis zu 500 Schülerinnen und Schülern,
  • 18 Mitglieder an Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern.

Die Schulkonferenz kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine höhere Mitgliederzahl beschließen, als das Schulgesetz es vorsieht. Das Verhältnis der Zahlen der Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter muss jedoch gewahrt bleiben […].

Die Schulkonferenz – Wer ist drin?

  • Eltern (gewählt von der Schulpflegschaft),
  • Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerkonferenz)
  • Schülerinnen und Schüler (gewählt vom Schülerrat).

Mit beratender Stimme:

  • Die ständige Vertretung des Schulleiters oder der Schulleiterin
  • Verbindungslehrerinnen und -lehrer.
    Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag.

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/ABC%20der%20Elternmitwirkung%20Stand%2019.10.2019.pdf (09.2020)