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Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.
Konkret bedeutet dies:
* Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler *keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.* * Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung” von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr
aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.
Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir haben von der Stadt Duisburg als Termin für die zweite Impfung der Kinder und Jugendlichen, die
bereits vor knapp drei Wochen geimpft wurden, den 13.09. genannt bekommen.
Die Busse fahren um 9:00 und um 11:00 Uhr.
Es sollen bitte alle, die beim letzten Mal im ersten Bus saßen, jetzt auch wieder um 9 Uhr kommen.
Die übrigen benutzen bitte den zweiten Bus.
Bitte beachten Sie, dass die Einverständniserklärung und das Aufklärungsblatt erneut ausgefüllt und
mitgeführt werden muss. Auch der Impfausweis muss mitgebracht werden.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Wenn Sie dazu Fragen haben, schreiben Sie an klaus.stephan@lmgrhl.de.
Aufklärung_MRNA-Impfstoff
Aufklärung_Vectorimpfstoff
Einwilligung_MRNA-Impfstoff
Einwiligung_Vectorimpfstoff
Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, gibt es ein Impfangebot für die weiterführenden Schulen
(siehe Schreiben der Dezernentin, Frau Neese). Das Angebot ist für uns sehr kurzfristig am 23.08. angesetzt, daher verbreiten und teilen Sie es bitte in den Klassengruppen und Pflegschaften.
Der Transfer erfolgt mit Bussen der DVG, die am 23.08. jeweils um 9 Uhr, 11 Uhr und 13 Uhr von der Lessingstraße abfahren.
Eine Anmeldung ist nicht nötig. Bitte die Formulare ausfüllen und mitbringen. Eine Lehrperson begleitet die Fahrt. Alle weiteren Dinge sollten Sie dem Schreiben der Stadt entnehmen können.
Wenn Sie dazu Fragen haben, schreiben Sie an klaus.stephan@lmgrhl.de.
Aufklärung_MRNA-Impfstoff
Aufklärung_Vectorimpfstoff
Einwilligung_MRNA-Impfstoff
Einwiligung_Vectorimpfstoff
Für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 gelten die allgemeinen Regeln:
Die 7-Tage-Inzidenz für Duisburg wird voraussichtlich am Samstag, den 8. Mai, an fünf Tagen hintereinander den Wert von 165 unterschritten haben, so dass -vorbehaltlich der Allgemeinverfügung des MAGS – ab Montag, den 10. Mai, alle Schulen in Duisburg wieder in den Wechselunterricht gehen müssen. So sieht es das MAGS vor.
Für Kindertageseinrichtungen gilt dann ebenso die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb. Bei landesweit um 10 Stunden pro Woche gekürzte Betreuungszeiten sind alle Kinder wieder eingeladen, in ihre festen Gruppen in die Kindertagesbetreuung zu kommen.
Stadtdirektor Martin Murrack hätte sich eine Schulöffnung ab dem 17. Mai gewünscht: “Gerne hätten wir etwas mehr Vorlauf für die Schulleitungen, die Lehrer und Schüler zur Vorbereitung gehabt. Zumal in der nächsten Woche durch den Feiertag nur verkürzter Unterricht möglich ist.
die von der Landesregierung bzw. dem Schulministerium angekündigten Schnellteste (Selbstteste) haben uns erreicht.
Wir planen die anstehenden Testungen zum Ende dieser Woche.
Jedes Kind kann / soll / darf einmal in dieser Woche getestet werden.
Da wir es für ausgesprochen problematisch halten, positiv getestete Kinder umgehend vom Unterricht auszuschließen (u.a. Stigmatisierung der Kinder, Datenschutzbedenken) und sie eventuell auch noch in einem Aufenthaltsraum festzuhalten, bis sie von den Eltern abgeholt werden können, haben wir uns entschieden, alle Kinder sofort nach der Testdurchführung nach Hause zu schicken und den Unterricht zu beenden.
Die Kinder werden den Test im Klassenraum durchführen. Sie warten nicht auf das Testergebnis, sondern verlassen vorher schon den Klassenraum. Kinder, die nicht am Test teilnehmen verbleiben im Klassenraum und verlassen die Schule gemeinsam mit den anderen Kindern.
Die Testungen sind für Donnerstag bzw. Freitag jeweils in der 6. Stunde vorgesehen. Es wäre wünschenswert, wenn ihre Kinder an diesen Tagen für den Rückweg nicht den ÖPNV nutzen würden und sich nach dem Unterricht sofort nach Hause begeben würden.
Sollte ein Test positiv ausfallen, werden wir die entsprechenden Eltern telefonisch bis 15.00 Uhr am Tag der Testung informieren und das weitere Vorgehen besprechen.
Sollten Sie bis dahin keinen Anruf erhalten, ist der Test ihres Kindes negativ ausgefallen. Bitte seien Sie am Donnerstag- und Freitnachmittagnachmittag erreichbar.
Weiteres Vorgehen:
Da die Selbstteste keine 100%igen Ergebnisse liefern, wird es so sein, dass einige Kinder falsch negativ oder auch falsch positiv getestet werden. Die positiven Testergebnisse müssen auf jeden Fall durch eine weitere Testung bestätigt werden.
Hinweise zur Durchführung der Testungen finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
Herstellerseite mit Erklärvideo:
> https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/
> https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Die Testungen werden von den Kindern selbständig durchgeführt. Die anwesenden Lehrer*innen dürfen nur anleiten, aber nicht praktisch eingreifen.
Die Stadt Duisburg hat am Glückauf-Platz (Schwarzenbergerstr. / Parkplatz am alten Hallenbad) ein Testzentrum errichtet. Eventuell ist die Nutzung dieses Testzentrums für Sie „interessanter“ als das Testen in der Schule.
Die Stadt Duisburg schreibt dazu auf ihrer Website:
“Die Stadt bietet allen Duisburger Schülerinnen und Schülern ab Sonntag, 21. März, einen Schnelltest an. Dieses Angebot gilt zunächst bis zu den Osterferien und ist eine Ergänzung zum Selbsttest, der in den Schulen stattfindet. Nach vorheriger Terminbuchung über www.du-testet.de können Schülerinnen und Schüler, sowie die begleitenden, ebenfalls angemeldeten Familienangehörigen, einen qualifizierten Schnelltest machen lassen. Die Testung sollte im besten Fall am Abend vor dem Schulbesuch stattfinden. Hierfür werden die Öffnungszeiten in den Schnelltestzentren von Montag bis Donnerstag auf 20 Uhr ausgeweitet. Vor Ort erhält jeder einen Nachweis über das Ergebnis. Bei einem positiven Testergebnis kann direkt vor Ort ein PCR-Test erfolgen.
Die Stadt Duisburg hofft mit diesem Angebot die Schulen tatkräftig unterstützen zu können.”
Weiterhin alles Gute und herzliche Grüße,
für die Schulleitung
Der Schulbetrieb wird bis einschließlich zum 18. April 2021 unter folgenden Beschränkungen stattfinden:
In der kommenden Woche (12. – 18.04.2021) werden die Klassen der Jahrgänge 5 – 9 und der Jahrgang 11
auf Distanz unterrichtet.
Nur für die Jahrgänge 10, 12 und 13 (Abiturfächer/-gruppen) bleibt es bei der bisherigen Präsenz.
Jugendliche, bei denen ein besonderes Erkrankungsrisiko besteht und Abiturienten können auf Wunsch vom Präsenzunterricht befreit werden, haben aber keinen Anspruch auf home-schooling. Die Zulassung zum Abitur ist anwesenheitspflichtig.
An der Ulmenstraße sind wieder Betreuungsgruppen eingerichtet. Die Betreuung ist grundsätzlich für Kinder der Klassen 5 und 6 sowie Kinder mit Förderbedarf aller Jahrgänge möglich. Die Anmeldung muss über Mail erfolgen. Ein Formular finden Sie dazu im Anhang. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an Sonja.Rahar@lmgrhl.de und gleichzeitig an orga@lmgrhl.de. Die Betreuung findet in den Zeiten statt, in denen die Kinder normalerweise Unterricht hätten. Auch hier sind Tests verpflichtend!
Es gibt ab Montag eine Testpflicht für alle – Schüler*innen sowie lehrendes und unterstützendes Personal. Wer sich nicht testen lassen will, kann nicht am Unterricht teilnehmen und wird umgehend nach Haus geschickt. Es besteht dann kein Anspruch auf Beschulung zu Hause. Die Schüler*innen bzw. ihre Eltern sind dann selbst für die Erarbeitung des Stoffs zuständig, den sie entweder der Untis-App entnehmen können oder über Klassenmitglieder/Lehrer erfragen müssen. Sie können ihr Kind selbstverständlich auch im Testzentrum testen lassen. Der Test darf aber höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Bescheinigung muss mitgebracht werden.
Ich bedauere die erneuten – kurzfristigen – Veränderungen, die auch uns vor einige organisatorische Probleme stellen. Ich stehe Ihnen, wie auch die Klassenleitungen oder meine Kolleg*innen der Schulleitung für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung
Am ersten Tag nach den Osterferien beginnt für die Abiturientinnen und Abiturienten der Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs die gezielte Abiturvorbereitung in den Abiturprüfungsfächern. Der Unterricht in den übrigen Fächern entfällt für diese Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden. Abiturienten können auf Wunsch vom Präsenzunterricht befreit werden, haben aber keinen Anspruch auf home-schooling. Die Zulassung zum Abitur ist anwesenheitspflichtig.
Weitere Informationen stellen wir Ihnen so schnell wie möglich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Stephan, SchulleiterAb dem 12. April 2021 gilt eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Die Teilnahme an mittlerweile täglichen Tests bei Anwesenheit in der Schule ist Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule. An den Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.
Auszüge aus der Schulmail des Bildungsministeriums
Betreuungsangebot vom 11.1.-29.1.2021
Die Schulmail der Landesregierung ist eingetroffen, so dass wir Sie nun rechtsverbindlich informieren können:
Wir bieten ab Montag, dem 11.01.2020 am Standort Ulmenstraße für alle Kinder der Jahrgänge 5/6 und für Kinder mit Förderbedarf der SI eine Betreuung an.
Sie können diese in Anspruch nehmen, wenn Sie beruflich bedingt Ihr Kind nicht betreuen können.
Damit wir planen können, bitten wir sie um Voranmeldung unter der Mail klaus.stephan@lmgrhl.de oder im Sekretariat Lessingstraße ab Freitag, den 8.01.2021 von 9 – 12 Uhr (Nummer 02065 689980). Bitte füllen sie dazu das Dokument “Anmeldung zur Betreuung” aus. Sie können Ihrem Kind das Formular auch am 11.01. mitgeben. Bitte melden Sie Ihr Kind trotzdem telefonisch IM VORHINEIN an.
Das Anmeldeformular können Sie uns ebenfalls per Post oder per Fax zukommen lassen:
Per Post:
Lise-Meitner-Gesamtschule
Sekretariat
Lessingstr. 3
47226 Duisburg
Per Fax: 02065/6899850
Per Mail: sekretariat@lmgrhl.de
…oder geben Sie es Ihrem Kind am Montag mit!
(Auszug aus der Schulmail Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW))
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
Der Unterricht wird ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten auch für alle Abschlussklassen.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Die LMG bietet ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der
Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das
Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw.
Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.
Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der
Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.
Ausnahmen
Zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2: Hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.
Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich bitten, diese nunmehr zunächst für die Zeit bis einschließlich dem 31. Januar 2021 gültigen Vorgaben im Interesse aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich umzusetzen.
Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah nach dieser Sitzung werde ich Sie
über die Beschlüsse sowie die hiermit für den Schulbereich zu ziehenden Konsequenzen informieren.